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Steuerliche Absetzbarkeit von Spenden

Worum geht es auf dieser Seite?

Über eventhörnchen vermittelten Spenden können unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich absetzbar sein. Diese Seite gibt einen allgemeinen Überblick – sie ersetzt keine individuelle Steuerberatung.

Spenden an selbst registrierte Vereine

Ein Teil der auf eventhörnchen wählbaren Spendenziele sind selbst registrierte, gemeinnützige Vereine mit eigenem Freistellungsbescheid des Finanzamts. Diese Vereine sind für die Ausstellung einer Zuwendungsbestätigung (Spendenquittung) selbst verantwortlich – wendet euch dafür direkt an den jeweiligen Verein. Die Kontaktdaten findet ihr in eurer Spenden-Mail sowie auf der öffentlichen Vereinsseite.

Vereinfachter Zuwendungsnachweis bis 300 Euro

Für Spenden bis 300 Euro erkennt das Finanzamt in der Regel den "vereinfachten Zuwendungsnachweis" an: Eure Buchungsbestätigung bzw. der Zahlungsnachweis (z. B. Kontoauszug) reicht dann als Beleg, eine gesonderte Zuwendungsbestätigung ist nicht zwingend nötig. Bewahrt dafür eure Buchungsbestätigung gut auf.

Kein Ersatz für eine Steuerberatung

Diese Seite erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung. Bei Fragen zu eurer persönlichen Steuererklärung wendet euch bitte an eine Steuerberatung oder euer Finanzamt.