Über eventhörnchen vermittelten Spenden können unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich absetzbar sein. Diese Seite gibt einen allgemeinen Überblick – sie ersetzt keine individuelle Steuerberatung.
Ein Teil der auf eventhörnchen wählbaren Spendenziele sind selbst registrierte, gemeinnützige Vereine mit eigenem Freistellungsbescheid des Finanzamts. Diese Vereine sind für die Ausstellung einer Zuwendungsbestätigung (Spendenquittung) selbst verantwortlich – wendet euch dafür direkt an den jeweiligen Verein. Die Kontaktdaten findet ihr in eurer Spenden-Mail sowie auf der öffentlichen Vereinsseite.
Für Spenden bis 300 Euro erkennt das Finanzamt in der Regel den "vereinfachten Zuwendungsnachweis" an: Eure Buchungsbestätigung bzw. der Zahlungsnachweis (z. B. Kontoauszug) reicht dann als Beleg, eine gesonderte Zuwendungsbestätigung ist nicht zwingend nötig. Bewahrt dafür eure Buchungsbestätigung gut auf.
Diese Seite erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung. Bei Fragen zu eurer persönlichen Steuererklärung wendet euch bitte an eine Steuerberatung oder euer Finanzamt.